Satzung
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§ 1 und 2 der Satzung des DRK Kreisverbandes Peine e. V. (gültig seit 15.11.2006)
§ 1 Name, Rechtsform, Verflechtung
[1] Der Kreisverband führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Landesverband Niedersachsen e. V.“ den Namen “Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Peine e.V.“. Er hat seinen Sitz in Peine und ist in dem Vereinsregister Nr. 345 eingetragen. Sein Tätigkeitsbereich umfasst das Gebiet des Landkreises Peine.
[2] Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund.
[3] Die Satzung des DRK- Landesverbandes Niedersachsen e. V. ist für den Kreisverband und seine Gliederungen verbindlich. Soweit Sie Mitgliedschaftsrechte und -pflichten enthält, ist sie Bestandteil dieser Satzung.
[4] Alle Mitglieder der Ortsvereine und des Kreisverbandes gehören dem Deutschen Roten Kreuz an.
§ 2 Grundsätze
Der Kreisverband erfüllt seine Aufgaben nach den Grunsätzen des Roten Kreuzes: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

